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Einreisebestimmungen für Minderjährige in Paraguay
Alle Personen, sowohl Staatsbürger als auch Ausländer, einschließlich Minderjähriger, müssen ihre Ein- und Ausreise an den dafür zugelassenen Migrationskontrollstellen registrieren lassen. Dieser Vorgang ist kostenlos und erfolgt vor entsprechend akkreditierten Beamten der Nationalen Migrationsbehörde.
Erforderliche Dokumente für Minderjährige
Paraguayische Staatsbürger unter 18 Jahren
- Gültiger Reisepass oder gültiger paraguayischer Personalausweis (innerhalb des MERCOSUR gültig) (Ein- und Ausreise)
- Originalgeburtsurkunde/digitale Geburtsurkunde mit Verifizierungscode oder Original-Familienbuch (Ausreise)
- Reiseerlaubnis für Kinder und Jugendliche ins Ausland (Einverständniserklärung der Eltern oder gesetzlichen Vormünder und Legalisierung durch die zuständige Behörde) (Ausreise)
Ausländer mit Aufenthalt in Paraguay unter 18 Jahren
- Gültiger Reisepass mit vorläufiger, temporärer oder permanenter Einreiseerlaubnis oder gültiger Personalausweis des Herkunftslandes (innerhalb des MERCOSUR gültig), mit Einreiseerlaubnis (Ein- und Ausreise)
- Originalgeburtsurkunde/digitale Geburtsurkunde mit Verifizierungscode oder Original-Familienbuch (Ausreise)
- Reiseerlaubnis für Kinder und Jugendliche ins Ausland, wenn sie ohne einen Elternteil reisen, unterzeichnet von den Eltern oder gesetzlichen Vormündern und Legalisierung durch die zuständige Behörde (Ausreise)
Ausländer im vorübergehenden Aufenthalt (Nicht-Residente) unter 18 Jahren
- Gültiger Reisepass oder gültiger Personalausweis des Herkunftslandes (Ein- und Ausreise)
- Konsularisches Visum oder Visa on Arrival (falls erforderlich) (Einreise)
- Nachweis der Einreise ins Land (Ausreise)
- Geburtsurkunde oder Familienbuch (für Länder des MERCOSUR) (Ausreise)
Wichtige Informationen
- Die Reiseerlaubnis für Kinder und Jugendliche ins Ausland wird beim zuständigen Friedensrichter beantragt und muss von beiden Eltern oder gesetzlichen Vormündern unterzeichnet und legalisiert werden.
- Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Eltern ist eine Original-Gerichtserlaubnis (Venía Judicial) erforderlich.
- Im Ein- und Ausreiseverkehr werden keine sich in Bearbeitung befindlichen Reisedokumente akzeptiert.
- Bitte prüfen Sie die spezifischen Anforderungen bei den Behörden des Ziellandes.
Vorübergehender Aufenthalt und Geldstrafen
- Minderjährige im vorübergehenden Aufenthalt können bis zu 90 Tage bleiben, verlängerbar einmal.
- Geldstrafen können für das Überschreiten des Aufenthaltszeitraums oder das Nichtvorlegen des Einreisenachweises beim Verlassen des Landes verhängt werden.
Für weitere Details zu den Anforderungen, Aufenthaltsverlängerungen und Geldstrafen besuchen Sie bitte die offizielle Website der Dirección Nacional de Migraciones del Paraguay
